Dem Fahrer eines Fahrrades, der keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt und der erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG