Deutscher Gewerkschaftsbund

15.10.2009

Alkoholmissbrauch: Kein Fahrradverbot

Dem Fahrer eines Fahrrades, der keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt und der erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09.OVG



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