Europa wächst weiter zusammen: Ab dem 1. Mai 2011 gilt die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in Deutschland. Damit Beschäftigte aus den Beitrittsstaaten hierzulande auch künftig nicht mit Dumpinglöhnen abgespeist werden können und so die deutschen Tariflöhne unter Druck geraten, muss die Politik aus Sicht der Gewerkschaften noch etliche Maßnahmen umsetzen.
DGB/Simone M. Neumann
Unter dem Titel „Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv gestalten“ hat der DGB einen 7-Punkte-Plan (PDF) aufgestellt. Zentrale Bestandteile sind die Aufnahme aller Branchen ins Entsendegesetz sowie ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Leitgedanke müsse der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sein – auch „Equal Pay“ in der Leiharbeit gehört deshalb zu den Forderungen. Außerdem ist der DGB für verschärfte Meldepflichten, etwa für deren Wiedereinführung im Gewerberecht. So sollen Gewerbeaufsicht, Finanzämter und Sozialversicherungen Betrugsfälle wie Scheinselbstständigkeit wirkungsvoll ahnden können. Auch Unternehmen, die als „Mischbetriebe“ auftreten, de facto aber nur als Verleihunternehmen von Leiharbeitern fungieren, könnten so besser kontrolliert werden.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten (außer Bulgarien und Rumänien) gilt endgültig auch in Deutschland. ArbeitnehmerInnen aus den acht EU-Ländern Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen und Ungarn können ohne spezielle Arbeitserlaubnis hierzulande tätig werden. Außerdem war die EU-Dienstleistungsfreiheit in Deutschland für einige Branchen, vor allem für das Baugewerbe, bisher eingeschränkt. Auch diese Beschränkungen fallen weg und Firmen aus den genannten Staaten können hierzulande Aufträge annehmen und Beschäftigte entsenden – auch Zeitarbeitsfirmen. Möglich ist also auch der Einsatz von LeiharbeiterInnen aus Mittel- und Osteuropa.
Dazu gehen die Schätzungen auseinander – statistische Grundlagen fehlen weitgehend. Eine genaue Aussage ist deswegen nach Ansicht des DGB schwer möglich. Nach Meinung einiger ExpertInnen wird sich die zusätzliche Zuwanderung in Grenzen halten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wiederum rechnet jährlich mit rund 100000 ArbeitnehmerInnen aus Mittel- und Osteuropa. Auch die Frage, ob sich die Zahl der Arbeitnehmerentsendungen wesentlich erhöhen wird, ist unklar. Das rechne sich für die Arbeitgeber nur, wenn sie deutsche Löhne deutlich unterlaufen könnten, heißt es etwa in einer Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung. In den Branchen, für die bisher noch die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit galten, existieren aber verbindliche Lohnuntergrenzen: Im Baugewerbe ein Mindestlohn nach dem Entsendegesetz und in der Leiharbeit die im Vermittlungsausschuss vereinbarte Lohnuntergrenze. Der DGB ist sich dennoch sicher: Dem deutschen Arbeitsmarkt werden auf jeden Fall mehr Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. „Das erhöht die Möglichkeit der Arbeitgeber, unter Beschäftigten auszuwählen“ und so zu versuchen, den Unterbietungswettbewerb zwischen Beschäftigten „anzuheizen“, fürchtet der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. Außerdem könnte es eine Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse geben, ist der DGB überzeugt.
Für alle Branchen, die nicht mit Mindestlöhnen ins Entsendegesetz aufgenommen sind, gilt das „Herkunftslandprinzip“: ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Staaten könnten in diesen Branchen theoretisch zu den Löhnen ihrer Heimatländer eingesetzt werden. Auch bei der grenzüberschreitenden Leiharbeit muss künftig genau darauf geachtet werden, dass das Herkunftslandprinzip nicht zum Tragen kommt. Mittel- und Osteuropäische ArbeitnehmerInnen könnten außerdem über die neuen Dienstleistungsfreiheiten von Unternehmen in Deutschland als scheinselbstständige Sub-Unternehmer angemeldet und dann mit Dumpinghonoraren abgespeist werden.
Erschienen in: einblick 08/2011 vom 26.04.2011
Online seit: 21.04.2011