Die Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer ist verfassungsgemäß. Zum Schutz des Betroffenen, aber auch im Interesse der staatlichen Gemeinschaft soll damit einer Sozialhilfebedürftigkeit im Alter entgegengewirkt werden. Es liegt auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen vor. Der Gesetzgeber hat selbstständige Lehrer deshalb als besonders schutzbedürftig eingestuft, weil ihr Lebensunterhalt primär auf der Verwertung der eigenen Arbeitskraft basiert.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26 Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03