Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält das Geld dafür in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, das heißt, es bleibt zins- und tilgungsfrei.
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. September 2007 L 6 AS 145/07 ER