Deutscher Gewerkschaftsbund

27.11.2009

Gesetzliche Krankenversicherung: Kosten für Einfrieren von Samenzellen

Gesetzlich Krankenversicherte haben auch dann keinen Anspruch auf Kostenübernahme des Einfrierens und Lagerns von Samenzellen durch die gesetzliche Krankenkasse, wenn aufgrund einer bevorstehenden Hodenkrebsoperation und Chemotherapie Zeugungsunfähigkeit droht.

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 3. November 2009 - S 13 KR 115/09



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