Deutscher Gewerkschaftsbund

21.01.2010

Azubis: Immer sozialversicherungspflichtig

Auch wenn die Vergütung eines Auszubildenden die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht überschreitet, sind Sozialversicherungsbeiträge kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung zu entrichten. Die Versicherungspflicht greift selbst dann, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Juli 2009 - B 12 KR 14/08 R



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