Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber 1-Euro-Jobber beschäftigen will. Zwar sind diese Mitarbeiter keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den Arbeitnehmern weisungsgebundene Tätigkeiten zur Verwirklichung des Betriebszwecks. Das genügt für das Mitbestimmungsrecht.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2007 1 ABR 60/06