Deutscher Gewerkschaftsbund

28.01.2011

Bereitschaftspolizei: Bereitschaft gilt als Überstunden

Für Bereitschaftsdienst während der Castor-Transporte steht den Polizeibeamten in vollem Umfang Freizeitausgleich zu.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 LC 178/09


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