Deutscher Gewerkschaftsbund

19.02.2010

Bestattungskosten: Bei Bedürftigkeit zahlt das Sozialamt

Eine mittellose Witwe hat trotz leistungsfähiger Verwandtschaft Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Bestattung des verstorbenen Ehemanns gegenüber dem Sozialleistungsträger.

Bundessozialgericht, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R



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