Deutscher Gewerkschaftsbund

01.12.2010

Rentenbeiträge: Auch Fitnesstrainer müssen abführen

Fitnesstrainer sind als Trainer Lehrer im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen aus ihren Honoraren Rentenbeiträge an die Rentenkasse abführen.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. März 2010 - L 13 R 550/09


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