Deutscher Gewerkschaftsbund

01.11.2008

Geschäftsübernahme: Keine Haftung für frühere Beiträge

Ein Firmenübernehmer haftet nicht für Ansprüche wegen der Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung gegenüber dem Rechtsvorgänger der übernommenen Firma.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2008 - L 4 R 366/07



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