Deutscher Gewerkschaftsbund

15.10.2009

Arbeitslosenversicherung: Bei verschuldeter Kündigung Sperrzeit

Wer für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, verstößt gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Bei fristloser Kündigung wird Arbeitslosengeld erst nach Ablauf einer Sperrzeit gezahlt.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Februar 2009 L 9 AL 91/08



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