Arbeitslosengeld II: Bis sechs Monate in Rehaklinik
Wer weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juni 2007 L 3 ER 144/07 AS