Deutscher Gewerkschaftsbund

04.10.2007

Arbeitslosengeld II: Bis sechs Monate in Rehaklinik

Wer weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Juni 2007 – L 3 ER 144/07 AS



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