Deutscher Gewerkschaftsbund

01.11.2008

Verhaltensrichtlinien: Mitbestimmungsrecht ist gegeben

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien (codes of conduct) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Juli 2008 1 ABR 40/07



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