Verhaltensrichtlinien: Mitbestimmungsrecht ist gegeben
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien (codes of conduct) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Juli 2008 1 ABR 40/07