Für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung einer Kleiderordnung in den einzelnen Warenhäusern eines Einzelhandelsunternehmens ist der Gesamtbetriebsrat nicht zuständig.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2009 - 4 TaB V 83/08