Deutscher Gewerkschaftsbund

27.11.2009

Kleiderordnung: Gesamtbetriebsrat nicht zuständig

Für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung einer Kleiderordnung in den einzelnen Warenhäusern eines Einzelhandelsunternehmens ist der Gesamtbetriebsrat nicht zuständig.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2009 - 4 TaB V 83/08



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