Eine Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, muss vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit ihrer Unterkunftskosten belehrt werden, wenn sich ihr Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht hat.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 1. September 2009 - 6 TaBV 18/09