Nach der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats verpflichtet, ihn zu einer Kündigung anzuhören.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24. Juni 2009 - 12 Sa 336/09