Deutscher Gewerkschaftsbund

15.10.2009

Arbeitslosigkeit: Nothilfe für Hilfebedürftige

Ein Arbeitsloser, der zuvor keinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld II gestellt hat, hat trotzdem Anspruch auf eine Notfallbehandlung im Krankenhaus.

Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Mai 2009 B 8 SO 4/08 R



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