Deutscher Gewerkschaftsbund

19.10.2007

Betriebsratsarbeit: PC muss notwendig sein

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Überlassung eines Computers nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem Sachmittel zur Durchführung seiner Aufgaben für erforderlich hält. Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn er seine Aufgaben mithilfe eines PC schneller erledigen kann als mit einem anderen, ihm bereits zur Verfügung stehenden Sachmittel. Aus Effektivitätsgründen darf der Betriebsrat die Überlassung eines PC nur dann für erforderlich halten, wenn er sonst seine Aufgaben vernachlässigen müsste.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2007 – 7 ABR 45/06



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