Deutscher Gewerkschaftsbund

04.09.2008

Kündigungsschutzgesetz: Erfasst nur Betriebe in Deutschland

Die Prüfung, ob ein Betrieb die Voraussetzungen zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes hinsichtlich Betriebsgröße und Beschäftigtenzahl erfüllt, ist auf Betriebe beschränkt, die in Deutschland liegen.

Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06


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