Deutscher Gewerkschaftsbund

02.10.2009

Raucherpausen: Ausstempeln nicht vergessen

Wer trotz Abmahnung wiederholt Pausen im betrieblichen Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen, riskiert die fristlose Kündigung.

Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 15. September 2009 - 3 AZR 173/08



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