Deutscher Gewerkschaftsbund

01.11.2008

Versetzung: Ist mitbestimmungspflichtig

Ist ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ganz überwiegend an einem einzigen Arbeitsort eingesetzt worden, so liegt eine Versetzung vor, wenn ihm ein Arbeitsplatz mit ständig wechselnden Einsatzstellen zugewiesen wird. Diese Maßnahme ist mitbestimmungspflichtig.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23. Juni 2008 5 Sa 412/08



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