Deutscher Gewerkschaftsbund

20.11.2007

Betriebsratskosten: Fahrtkosten zählen nicht dazu

Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied hat keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für regelmäßige Fahrten von seinem Wohnsitz zum Betriebsratsbüro. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten des Betriebsrats. Dies gilt bei einem aus mehreren Betriebstätten bestehenden Betrieb auch dann, wenn sich das Betriebsratsbüro nicht in dem Betrieb befindet, in dem das Betriebsratsmitglied ohne die Freistellung seine Arbeitsleistung zu erbringen hätte.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. Juni 2007 – 7 ABR 62/06



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben
close