Deutscher Gewerkschaftsbund

15.10.2009

Warnstreik: Teilnahme ist kein Kündigungsgrund

Die Teilnahme an einem Warnstreik rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Der Auffassung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, dass eine solche Kündigung eine unzulässige Beeinträchtigung des Streikrechts darstellt, ist zu folgen.

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2009 1 Ga 18360/09



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