Das Merkmal „junges Team" in einer Stellenanzeige stellt auch dann einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar, wenn es unter der Überschrift „Wir bieten Ihnen" erfolgt und kann wegen Altersdiskriminierung einen Entschädigungsanspruch auslösen.
Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 Sa 14/10