Ein Arbeitnehmervertreter, der seine Vorgesetztenfunktion missbraucht, indem er Vermögensdelikte seiner Mitarbeiter zum Nachteil des Arbeitgebers deckt, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Das Arbeitsgericht ersetzt die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 20. Juni 2007 4 TaBV 66/06