Deutscher Gewerkschaftsbund

12.11.2009

Fristlose Kündigung: Kündigung bei unerlaubtem EDV Zugriff

Verschafft sich ein Mitarbeiter durch einen Trick ein ihm nicht zugewiesenes Administratorrecht im betrieblichen EDV-System, so stellt dieses Verhalten einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Arbeitgeberkündigung dar.

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 5. August 2009 - 11 Sa 1066/08



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