Deutscher Gewerkschaftsbund

04.10.2007

Rufbereitschaft: Aufrundung erst zum Schichtende

Laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wird zur Ermittlung der Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft jede angefangene Stunde auf eine volle Stunde aufgerundet. Diese Regelung ist nicht so auszulegen, dass bei mehreren Arbeitseinsätzen während der Rufbereitschaft nach jedem Arbeitseinsatz eine Aufrundung stattfindet. Vielmehr werden die einzelnen Arbeitszeiten addiert und einmalig am Ende der Schicht aufgerundet.

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 26. Juli 2007 – 7 Sa 891/06



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