Die Verwaltungsanweisung der Bremer Sozialsenatorin, derzufolge bei Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften keine Mietkaution übernommen wird, steht im Widerspruch zur Gesetzeslage. Ein Darlehen für eine Mietkaution einer Bezieherin von Arbeitslosengeld II darf also nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass eine Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft angemietet wird.
Sozialgericht Bremen,
Beschluss vom 12. Mai 2009 - S 23 AS 779/09 ER