Deutscher Gewerkschaftsbund

01.12.2008

Diskriminierung: Keine Benachteiligung bei Nichteignung

Voraussetzung fur eine Benachteiligung im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung ist die objektive Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin.Wer nicht geeignet ist, kann auch nicht „wegen“ unzulässiger Diskriminierung benachteiligt werden.

Landesarbeitsgericht Hamburg,
Urteil vom 29. Oktober 2008 - 3 Sa 15/08 



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