Deutscher Gewerkschaftsbund

19.10.2007

Güterverkehr: Kein Aufwendungsersatz für Fahrerkarte

Aufgrund einer EU-Verordnung sind für neu zugelassene Lkw ab 3,5 t Gesamtgewicht digitale Tachografen vorgeschrieben. Für deren Betrieb benötigt jeder Fahrer eine Fahrerkarte. Diese enthält einen Chip mit seinen persönlichen Daten und ist fünf Jahre gültig. Die Karte beschränkt sich nicht auf das bestehende Arbeitsverhältnis. Der Kraftfahrer hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren zur Erlangung der Fahrerkarte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2007 – 9 AZR 170/07



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