Deutscher Gewerkschaftsbund

04.09.2008

Durchführung einer Betriebsvereinbarung: Betriebsrat ist zu informieren

Will der Betriebsrat überprüfen, ob der Arbeitgeber eine zugunsten der Arbeitnehmer geltende Betriebsvereinbarung richtig durchführt, kann er vom Arbeitgeber verlangen, darüber unterrichtet zu werden. Der Auskunftsanspruch hängt nicht davon ab, dass der Betriebsrat konkrete Anhaltspunkte für einen Regelverstoß darlegt.

Bundesarbeitsgericht,
Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06


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