Deutscher Gewerkschaftsbund

02.11.2007

Dualer Studiengang: Einberufung zum Wehrdienst möglich

Ein Wehrpflichtiger im dualen Studiengang kann auch nach Beginn seines Studiums zum Wehrdienst einberufen werden. Ein Zurückstellungsgrund ist erst nach zwei Semestern oder einem entsprechend langen Abschnitt der praktischen Ausbildung gegeben. Unter einem dualen Studiengang wird eine Ausbildung verstanden, die eine praktische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Studium an einer Fachhochschule verbindet.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Oktober 2007 – 6 C 9.07



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