Deutscher Gewerkschaftsbund

19.02.2010

Betriebsratsmitglied: Hat ein elektronisches Leserecht


Jedes Mitglied des Betriebsrats verfugt uber ein unabdingbares Recht, auf Datentragern gespeicherte Dateien und E-Mails des Be- triebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. August 2009 - 7 ABR 15/08



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