Betriebsratsmitglied: Hat ein elektronisches Leserecht
Jedes Mitglied des Betriebsrats verfugt uber ein unabdingbares Recht, auf Datentragern gespeicherte Dateien und E-Mails des Be- triebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. August 2009 - 7 ABR 15/08