Deutscher Gewerkschaftsbund

10.12.2009

Krankenversicherung: Häusliche Pflege auch für Magensonde

Ein Pflegebedürftiger (Stufe III) kann gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege zur Überprüfung, Reinigung und eventuellen Neulegung einer Magensonde haben (so genannte verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme).

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2009 - L 11



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