Ein Pflegebedürftiger (Stufe III) kann gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege zur Überprüfung, Reinigung und eventuellen Neulegung einer Magensonde haben (so genannte verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme).
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2009 - L 11