Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens der letzten zwölf Monate vor dem Monat
der Geburt des Kindes. Wird während der Schwangerschaft ein Wechsel der Lohnsteuerklasse veranlasst, sodass weniger Steuer gezahlt wird, ergibt sich also ein höheres Elterngeld.
Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009 – B 10EG 3/08 R