Deutscher Gewerkschaftsbund

19.02.2010

Schwerbehindertenvertretung: Wahlvorschläge im Original einreichen

Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Die Einreichung von Telekopien genügt nicht. Der Wahlvorstand muss das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies kann er nur, wenn ihm die Originalunterschriften vorliegen. Allerdings müssen sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf demselben Blatt befinden.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben
close