Deutscher Gewerkschaftsbund

19.03.2010

Wohnungsausstattung: Übernahme nur notwendiger Kosten

Ausstattungsgegenstände, die nur deshalb erforderlich werden, weil der Hilfebedürftige zuvor eine nicht notwendige Veränderung in der Wohnung vorgenommen hat, sind nicht übernahmefähig.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28. Januar 2010 - S 128 AS 28212/08



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