Eine ordentliche Beendigungskündigung ist unverhältnismäßig, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz gegebenenfalls auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit muss für den Arbeitnehmer geeignet sein. Der Arbeitnehmer muss unter Berücksichtigung angemessener Einarbeitungszeiten den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes entsprechen. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, ein freier Arbeitsplatz sei bereits vor dem Kündigungszeitpunkt besetzt worden, wenn bei der Neubesetzung der Stelle der Wegfall des Arbeitsplatzes des gekündigten Arbeitnehmers schon feststand.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Juni 2008 2 AZR 107/07