Deutscher Gewerkschaftsbund

03.10.2008

Sozialhilfe: Sozialamt zahlt einfache Bestattung

Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen für eine einfache ortsübliche Beerdigung von Angehörigen entstehen, soweit diese Kosten von Dritten nicht zu ersetzen sind.

 

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. März 2008 - L 9 SO 20/08 B ER 



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