Sind die Ansprüche auf eine Betriebsrente in einem Tarifvertrag geregelt, so können diese im Falle eines Betriebsübergangs nicht von einer im neuen Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung aufgehoben werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. November 2007 3 AZR 191/06