Deutscher Gewerkschaftsbund

01.11.2008

Stellenpool für Beamte: Versetzung ist verfassungswidrig

Nach dem Berliner Stellenpoolgesetz werden diejenigen Beamten zum Stellenpool versetzt, deren Beschäftigung bei ihren bisherigen Dienststellen durch denWegfall oder die Verlagerung ihrer Aufgaben nicht mehr möglich ist. Durch die Versetzung verlieren die Beamten ihr bisherigesAmt, ohne beim Stellenpool ein neuesAmt zu erhalten. Stattdessen werden sie nach Art von Leiharbeitnehmern zu verschiedenen Berliner Dienststellen abgeordnet oder bei Beschäftigungslosigkeit fortgebildet oder umgeschult. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz, dass jedem Beamten ein seinem Status entsprechendes Amt übertragen werden muss, in dem er amtsangemessen zu beschäftigen ist.

Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 18. September 2008 - 2 C 3.07 und 2 C 8.07



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