Deutscher Gewerkschaftsbund

03.10.2008

Künstlersozialkasse: Künstler muss von Kunst leben können

Ein Kunstmaler, der sieben Jahre kein Bild verkauft hat und stattdessen von Sozialleistungen lebt, gehört nicht in die Künstlersozialversicherung.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. August 2008 - L 11 KR 1559/08



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben
close