Deutscher Gewerkschaftsbund

02.10.2009

Werbungskosten: Auch bei Erststudium abzuziehen

Aufwendungen für ein so genanntes Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können als Werbungskosten abgezogen werden. Sie sind keine Kosten der Berufsausbildung.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Juni 2009 - VI R 14/07



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