Deutscher Gewerkschaftsbund

19.02.2010

Gewerkschaftseigenschaft: Die CGZP ist nicht tariffähig


Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften fur Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffahig. Die Tarifge- meinschaft wird durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die auf- grund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifvertragen fur den gesamten Bereich der Zeitarbeit zustandig sind; die Tarifgemein- schaft kann daher nicht einen weitergehenden Zustandigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09



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