Deutscher Gewerkschaftsbund

01.11.2008

Gewerkschaftseigenschaft: Die GNBZ ist keine Gewerkschaft

Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig. Der Gewerkschaft fehlt es aufgrund personeller Verflechtungen mit derArbeitgeberseite und erheblicher finanzieller Zuwendungen durch diese an der erforderlichen Gegnerunabhängigkeit.
Ebenfalls mangelt es der GNBZ an der notwendigen sozialen Mächtigkeit. Denn sie hat bislang weder in einem nennenswerten Umfang Tarifverträge abgeschlossen noch kann angenommen werden, dass sie aufgrund ihrer Organisationsstärke in der Lage ist oder sein wird, Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben. Schließlich kann sie aufgrund fehlender organisatorischer Leistungsfähigkeit ihre satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere die bundesweite Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, nicht erfüllen.

Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 14 BV 324/08


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