Deutscher Gewerkschaftsbund

04.10.2007

1-Euro-Job I: Ist kein Arbeitsverhältnis

Das Rechtsverhältnis mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf der Basis eines sogenannten Ein-Euro-Jobs ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Der Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. September 2007 – 5AZR 857/06



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