Deutscher Gewerkschaftsbund

17.02.2012

Mindestlohn: „Erst vom Tisch, wenn wir ihn haben“

„Wir werden nicht eher locker lassen, bis endlich allen Armutslöhnen der Garaus gemacht wurde“, stellt DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki klar, nachdem eine Initiative zur Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro am 10. Februar im Bundesrat scheiterte.

Matecki betont: „Die Gewerkschaften fordern nach wie vor einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.“ Union und FDP hatten der Initiative der von SPD und Grünen geführten Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen und NRW nicht zugestimmt.

Bedauerlich und widersprüchlich
„Es ist bedauerlich, war aber erwartbar, dass die Bundesratsinitiative zum Mindestlohn gescheitert ist“, erklärt Matecki. Es sei allerdings mehr als widersprüchlich, „wenn die thüringische Ministerpräsidentin einerseits für Löhne plädiert, von denen man leben können muss, und gleichzeitig ihr Bundesland die Unterstützung für den gesetzlichen Mindestlohn im Bundesrat verweigert“. Aber auch Berlin habe keine gute Rolle gespielt, so Matecki. Klaus Wowereit (SPD) habe es nicht geschafft, seinen kleinen Koalitionspartner CDU zu einem Ja zu dieser Initiative zu bewegen.

Aufstocker 2011

Die Lage ist ernst
Auch ver.di bedauert das Scheitern der Mindestlohninitiative im Bundesrat und fordert die Blockierer zur Einsicht auf. Die Lage der prekär Beschäftigten in Deutschland sei zu ernst, um damit parteipolitische Spiele zu treiben, kritisiert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung sei für einen gesetzlichen Mindestlohn, und dieses elementare Ziel werde auch ver.di hartnäckig weiterverfolgen. „Für uns steht fest: Der gesetzliche Mindestlohn ist erst vom Tisch, wenn wir ihn haben“, betonte Kocsis.

Kommission nach britischem Vorbild
Der Antrag der sechs Bundesländer sah unter anderem vor, dass eine unabhängige Kommission den Mindestlohn nach britischem Vorbild jährlich überprüft und einen Vorschlag für die Höhe erarbeitet. Der Bruttolohn sollte nicht unter 8,50 Euro pro Stunde liegen und per Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

Prekäre Arbeit hat keine Zukunft
Bremen zeigt, dass es auch anders geht. Der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg begrüßt das Mindestlohngesetz, das die Bremer Bürgerschaft gerade verabschiedet hat. Das sieht vor, dass alle landeseigenen Gesellschaften und alle, die von Bremen Zuwendungen erhalten, verpflichtet werden, einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. So lange sich Schwarz-Gelb im Bund verweigere, sei dies ein richtiger und wichtiger Schritt. „Prekäre Arbeit ist kein Zukunftsmodell“, betont Möllenberg.

Erschienen in: einblick 3/2012 vom 20.2.2012
Online seit: 17.2.2012

 



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