Deutscher Gewerkschaftsbund

24.08.2009

Gewerbliche Nutzung nur mit Erlaubnis

Ist eine Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, so muss der Mieter auf jeden Fall die Erlaubnis des Vermieters einholen, wenn er die Wohnung auch nur teilweise gewerblich nutzen will.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 2009 – VIII ZR/165/08

 


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