Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge („Encasings"). Diese sind geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Sie sind auch keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Denn es handelt sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matratzenschoner.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 10 KR 17/06